Selbstverwaltung in einem Interregnum gemäß UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002, Art. 9
Jetzt ist es soweit. Gestern lief die 21-tätige Widerspruchsfrist der Ansbacher Filiale der Firma Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland, sie selbst nennt sich in ihren Schreiben immer noch "Finanzamt Ansbach", Mozartstr. 25, 91522 Ansbach, gegen die Anzeige meiner Selbstverwaltung in unserem Interregnum ab. Ein Interregnum ist der Zustand in einem Land, wenn die staatlichen Stellen ausgefallen sind. Die Betonung liegt hier auf "staatliche" Stellen. Ein Staat ist die souveräne Organisationsform eines Volkes auf seinem Staatsgebiet. Es wählt hierzu eine Regierung und gibt sich eine Verfassung. Wir leben hier auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reichs, völkerrechtlich verbindlich in den Grenzen des Deutschen Reichs vom 31.7.1914. Dies sind die Grenzen des Deutschen Reichs vor Ausbruch des 1. Weltkrieges. So steht es verbindlich festgeschrieben und von allen gegen das Deutsche Reich kriegführenden Staaten vor Ausbruch des Krieges unterschrieben. Die Urkunden hierzu sind in Den Haag hinterlegt. Das Deutsche Reich hat diesen Teil des Völkerrechts im Januar 1910 unterschrieben. Da wir auf dem Gebiet des nach wie vor existenten Deutschen Reichs leben (lt. höchstrichterlichem Urteil vom 31.7.1973, festgestellt vom Bundesverfassungsgericht, Recht gesprochen von Frau Dr. Prof. Jutta Limbach "Es wird davon ausgegangen daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert hat, nach wie vor existiert, rechtsfähig ist .....jedoch mangels Organisation nicht handlungsfähig ist") sind wir natürlich auch Staatsangehörige des Deutschen Reichs! Leider hat dieses Deutsche Reich (noch) keine Regierung. Damit sind also die staatlichen Stellen ausgefallen. Die Bundesrepublik Deutschland des vereinigtenWirtschaftsgebietes ist jedoch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Es ist auch kein Staat. Es ist lediglich eine Organisationsform der Alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges um, entsprechend der Haager Landkriegsordnung, im besetzten Land für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Die Gründung der Bundesrepublik sollte mit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird als Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland hergenommen. Dies war der 23. Mai 1949. Dieses Grundgesetz hatte eine Präambel (ein dem Gesetz vorangestellte Erklärung ohne Rechtskraft) mit alleine darin enthaltenen 7 Lügen! Im Artikel 23 war der Geltungsbereich enthalten mit folgendem Wortlaut: " Dieses Grundgesetz gilt zunächst in den Ländern Baden, Bayern"...... (Jetzt folgen die alten Bundesländer, jedoch noch ohne das Saarland, welches erst 1956 per Volksabstimmung von Frankreich wieder Teil der nun schon gegründeten Bundesrepublik Deutschland wurde, Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern haben sich 1952 zu Baden Württemberg zusammengeschlossen. Das Saarland sowie das nun vereinigte Baden-Württemberg wurden aber als Ergänzungen oder Änderungen im Artikel 23, immerhin der alles entscheidende Geltungsbereich für jegliches Gesetzeswerk, nicht ergänzt und damit nicht berücksichtigt. Mir ist eine solche Schludrigkeit im Rechtswesen, noch dazu beim nach den SHAEF-Gesetzen, den Allierten Militärgesetzen, wichtigsten Gesetzeswerk für die Deutschen im besetzten Land des Deutschen Reichs, bis heute unbegreiflich. ......"In weiteren Ländern ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen". Dies ist der Text des Artikel 23 alter Fassung. Warum alter Fassung. Die Lösung kam am 17.7.1990 bei den "'Zwei- plus-Vierverhandlungen" im Zuge der sog. Deutschen Wiedervereinigung (was in Wirklichkeit aber nur eine Teilwiedervereinigung darstellte, nachdem große Gebiete des Deutschen Reichs/also Deutschlands, immer noch unter fremder Verwaltung stehen) in Paris. Dies waren aber nur Verhandlungen zu einer Teilwiedervereinigung von Gebieten auf dem Deutschen Reich. Der östliche Teil von Oder und Neiße sowie das gesamte Ostpreußen, Pommern, das Sudetenland, Schlesien, das Memelland, das Hultschiner Ländchen etc. - diese Teile fehlen noch. Schließlich geht es um Recht und Gesetz. Wie soll ich meinen Kindern beibringen daß man nicht lügt und ich selbst lüge ihnen ständig die Hucke voll! So wird es mit uns auch gemacht. Da sollen wir Gesetzen folgen, die erstens keine Rechtsgrundlage mehr haben, Kleingesetzliches z.B, obwohl im Recht ganz oben überhaupt nichts mehr stimmt. Bei den Zwei-plus-Vierverhandlungen gab es einen Notenwechsel von James Baker, dem damaligen Außenminister der USA, unserer Besatzungsmacht seit 1944 und dem damaligen Außenminister der BRD, Herrn Hans Dietrich Genscher. Der Wortlaut dieser Note war gewaltig und kurz: "Artikel 23. Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben". Nach internationalem Recht war damit der Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland damit ab dem 18.7.1990, 0.00Uhr, also dem Beginn des nächsten Tages, aufgehoben. Die Bundesrepublik Deutschland hat ihren Hoheitsbereich in innerdeutschen Verträgen mit der damals noch existenden DDR immer auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes bezogen. Da dieser Geltungsbereich nun aufgehoben ist, seitdem aufgehoben ist, ist damit auch die Bundesrepublik Deutschland und damit einhergehend alle Verwaltungsstellen, es sind ja keine staatlichen Stellen, da es einen Staat Bundesrepublik auf einem Staatsgebiet Deutsches Reich ja nie geben konnte, aufgehoben, aufgelöst. Und eine Tatsache ändert sich auch nicht dadurch, dass sie jahrelang ignoriert wird. Eine Bundesrepublik Deutschland ohne Hoheitsbereich mag zwar noch eine Bundesrepublik Deutschland bleiben - ober bitteschön, wo ist sie denn nun? Bei mir ist sie nicht. Ich lebe auf dem Boden des Deutschen Reichs, bin Staatsangehöriger des Deutschen Reichs, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat keinen Geltungsbereich mehr, die Bundesrepublik Deutschland hat damit keinen Hoheitsbereich mehr, keine legale Regierung mehr und damit gibt es auch keine legalen behördlichen Stellen mehr. Damit leben wir in einem Gebilde ohne staatliche Stellen. Hier kann sich nach UNO-Resolution jedermann einzeln oder zu Gruppen zusammengeschlossen unter Selbstverwaltung stellen. Nachzulesen unter UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002, Art. 9. Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen: "Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände diese Ausübung der Befugnisse erfordern". Ich habe mich nun per Proklamation unter Selbstverwaltung gestellt, habe dies dem Bundeskanzleramt und dem Bundespräsidialamt, jeweils ohne hoheitliche Befugnisse handelnd, angezeigt (Einschreiben mit Rückschein). Dies ist ohne Widerspruch geblieben, damit rechtlich einwandfrei anerkannt. Ich hatte eine Klage beim Finanzgericht Nürnberg eingereicht. Eine Feststellungsklage. Ich wollte wissen, wo steht denn nun definitiv, dass ich steuerpflichtig bin. Wo ist in der Abgabenordndung der Geltungsbereich zu finden. Wie definiert sich die Gesetzesklarkeit bei über 96.000 Steuerverordnungen? Die Herren am "Finanzamt Ansbach" hatten meine eingehenden Fragen alle ignoriert bzw. nur mit "bla-bla" beantwortet. Die Jungs (und Mädels!), die am Freitod von vielen Menschen die Verantwortung tragen. Menschen, die mittels nicht mehr gültigen Steuergesetzen von amtsanmaßenden Steuereintreibern dermaßen in die Enge getrieben wurden daß sie keinen anderen Ausweg mehr wussten als den Freitod zu wählen. In Memoriam dieser Menschen widme ich diesen Kampf gegen die Willkür dem Wohle dieser Seelen. Und nachdem meine diesbezüglichen Fragen sämtlich unbeantwortet blieben, dachte ich noch, die einzige Möglichkeit wäre, eine Klage am Finanzgericht Nürnberg einzureichen. Eine sog. Feststellungsklage. Und so besuchte ich beim Finanzgericht Nürnberg ein solches Verfahren als Zeuge bzw. Besucher. Ein anderer aufgeklärter Bürger hatte schon vor mir so eine Klage eingereicht. Aber nun erlebte ich schier Unglaubliches. Ja, ich gebe zu, ich hatte schon vorher von solchen Vorgängen erfahren und gehört. Aber ich konnte es nicht glauben. Ich konnte nicht glauben, dass der Mann da vorne in der Mitte, der mit der schwarzen Robe, der nach dem Vorverfahren im Hauptverfahren vorgibt der Richter zu sein, dass dieser Mann (im Vorverfahren ist er noch kein Richter), seinen Namen nicht sagen will. Geschweige denn bereit ist sich ordnungsgemäß auszuweisen. Und als dieser Mann in der schwarzen Robe vom Beistand des Rechts, der dem Kläger Hilfestellung vor diesem 5-Mann-hohen Gericht ("Vorsitzender Richter" plus vier Beisitzer) gab, gefragt wird, ob er denn gestzlicher Richter nach Art. 101 Grundgesetz ("Niemandem darf sein gesetzlicher Richter entzogen werden") sei - da hat dieser Mann in der schwarzen Robe einfach vertagt. Nun kam nochmal die Frage "Sind sie nun gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG''?. Die Antwort war lapidar und kurz: DieVerhandlung ist bereits vertagt. Und dies hatte ich nun zum zweiten Mal genau so erlebt. Nun glaube ich es, weil ich es so erlebt habe. Wiederholt. Diese Jungs wissen also genau, daß sie keine gesetzlichen Richter mehr sind, auch nicht mehr sein können. Damit können sie auf diese Frage nicht mit ja antworten. Das wäre im Zweifelsfall Meineid. Auf wiederholten Meineid steht nach Deutschem Recht die Todesstrafe (Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs!). Und wenn sie sagen "Nein" - dann hat sich ja sowieso alles erledigt. Dann ist dieser Raum (Gerichtssaal) also nur ein Kasperlestheater. Der Prozeß ging dann aber später weiter. Der Beistand des Rechts wurde beschuldigt, den Richter beleidigt zu haben. Nun war ich ja selbst dabei und habe jedes Wort mitgeschrieben. Viele waren es ja nicht bis zur Vertagung. Aber es ist kein einziges Wort der Beleidigung gefallen. Durch die gesamten Umstände mag sich der Mann in der schwarzen Robe sehr, sehr gedemütigt gefunden haben. Aber da muss er sich bei seinen übergeordneten Stellen beschweren, die ihn in so einen von vorn herein vor wissenden Menschen ungleichen Kampf schicken. Die müsste er anklagen - nicht den, der sich streng an Recht und Gesetz gehalten hatte. In der Tat hat mir der Mann in der schwarzen Robe menschlich sehr leid getan. Ich wollte ihm dies bei meinem Prozeß eigentlich ersparen. Andererseits wusste ich, 99,5% aller angestrengten Klagen vor dem Finanzgericht werden von den Klägern (gegen das "Finanzamt" und deren Entscheidungen) verloren, weil es sich um politische Urteile handelt. Also habe ich das für mich einzig richtige getan und ich habe meine Klage zurückgezogen. Dies hätte ich mit einem einzigen Satz tun können: Hiermit ziehe ich meine Feststellungsklage vor dem Finanzgericht Nürnberg wegen vermuteter Nichtzuständigkeit für meine Person zurück. Nun habe ich aber in vier weiteren Seiten unter anderem auch noch meine Selbstverwaltung erklärt. Das Finanzgericht hat mir die Rücknahme meiner Klage bestätigt. Der Selbstverwaltung hat es nicht widersprochen. Auch hier sind die drei Wochen seit Wochen beendet. Damit hat also das Finanzgericht Nürnberg meine Erklärung und Proklamtaion der Selbstverwaltung anerkannt. Rechtlich einwandfrei anerkannt. Danke an die Beteiligten. Allerdings, ein einfacher Widerspruch hätte nicht gereicht. Er hätte rechtlich einwandfrei begründet sein müssen. Dazu wäre der Nachweis eines Staates Bundesrepublik Deutschland notwendig gewesen. Auf dem Gebiet eines Staates Deutsches Reich (siehe oben) kann jedoch kein zweites Staatsgebiet ausgerufen werden. Das ist unmöglich. Jedes sog. Amt einer früheren Bundesrepublik Deutshland hat also damit mir, als Staatsangehöriger des Deutschen Reichs unter Selbstverwaltung, keinerlei Weisungsbefugnis mehr. Ihnen steht das gleiche Recht zu. Am 6. Okt. 2008 habe ich diese Selbstverwaltung an das "Finanzamt Ansbach" geschickt, zu Händen des Leiters des "Finanzamtes Ansbach", des "Justitiars" sowie des Herren, der die exekutive Gewalt (Kontopfändungen) ausübt. Alle diese Herren handeln seit dem 29.9.1990 Veröffentlichung des Wegfalls des Art. 23/Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Bundesgesetzblatt, und damit verbindlich für alle bis dto. vermeintlichen Beamten der Bundesrepublik Deutschland, ohne hoheitliche Befugnisse. Jeder, der also Abgaben von mir erpresst (z.B. Kontopfändung) verstößt damit gegen Artikel 17, Satz 2 MRK (Völkerrecht, hier Menschenrechtskonvention): "Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden". Eine Handlung ohne hoheitliche Befugnis, hier Abgaben eines nicht existenden Staates erpressen, ist ein Akt der reinen Willkür. Es ist Raub. Der, der raubt, oder erpresst ist für sein Tun und Handeln persönlich zu 100% haftbar. Früher gab es im Artikel 34 GG die sog. Staatshaftung für solche Fälle. Aber erinnern Sie sich - Grundgesetz war gestern. Gilt nicht mehr. Und so werde ich zu gegebener Zeit, und die Zeit wird kommen, gegen jeden, der einen Akt der Willkür gegen mich und meine Person und mein Eigentum durchsetzt, persönlich bzw. dann mit Hilfe des wieder existenden Staates vorgehen. Ich kann nur hoffen daß endlich mehr und mehr Menschen aufwachen und erkennen was in unserem schönen Land hier vorgeht und welchen Interessen es dient. Es sind schon lange nicht mehr die Interessen von uns allen, die Interessen des DeutschenVolkes. Ich betone hier nochmal: Ich kann Steuern bezahlen. Ich bin bereit Steuern zu bezahlen. Aber ich möchte dies nur aufgrund gültiger Gesetze tun und diese Steuern dürfen auch nur ausgegeben werden für Dinge, die dem Deutschen Volk auch dienen! So sei es.
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